Nächtigungsabgabe

Die Gästeanmeldung und Gästeabmeldung hat binnen längstens 48 Stunden zu efolgen!

Die Nächtigungsabgabe beträgt aktuell 1,60 Euro pro Person/Nacht ab 15 Jahren inkl. Fremdenverkehrsförderungsbeitrag.


Wir sehen des öfteren, dass auf einigen Buchungsplattformen und Webseiten unterschiedliche Angaben zur Nächtigungsabgabe gemacht werden.

Daher ersuchen wir euch, bei euren Internetauftritten (Website), Buchungsplattformen, Angeboten und Rechnungslegungen die Auspreisung der Nächtigungsabgabe zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren.

Ab 1. Mai 2025 müssen dem meldepflichtigen Gast zusätzlich 0,50 Euro für die Mobilitätsabgabe des Landes Salzburg verrechnet werden. Dieser Betrag wird von der Gemeinde Uttendorf für alle meldepflichtigen Gäste eingehoben.


Ausnahmen gelten für Personen
  1. die sich zur Berufsausübung hier einquartiert haben. Der Aufenthalt muss ununterbrochen mehr als zwei Wochen dauern. Bei tageweiser Ausübung des Berufes ist eine Ortstaxe zu bezahlen. Eine vorrübergehende Rückkehr an den eigentlichen Wohnort (zB. übers Wochenende) gilt nicht als Unterbrechung.
    Ab 2 Monaten Aufenthalt ist ein Nebenwohnsitz anzumelden. Auskünfte dazu bekommt ihr vom Meldeamt bei der Gemeinde Uttendorf.
  2. die sich im Rahmen eines allgemeinen Schulunterrichts (also z.B. nicht in der Ferienzeit) aufhalten, wie z.B. Schülergruppen.
    Die Schulen stellen automatisch oder auf Nachfrage ein Schre3iben mit Kopf, Stempel, Unterschrift samt Liste mit Schülern & Begleitpersonen, Geburtsdaten, Unterkunft, An- und Abreisedaten aus. Dieses Schreiben samt Liste bitte an das Meldeamt der Gemeinde weiter. 
  3. mit einer Behinderung ab 50% (Schwerbehindertenausweis bitte zeigen lassen und kopieren) sowie dessen Begleitperson

Anmeldung von Personen mit einer Behinderung ab 50%

Vorgehensweise mit dem Meldeblock

  1. Gäste eintragen und einen Vermerk raufschreiben, dass es sich um eine Person mit Behinderung handelt, inkl. Begleitperson
  2. Kopie vom Schwerbehindertenausweis beilegen

 

Vorgehensweise bei der Online-Gästemeldung

  1. Gäste eintragen
  2. Beim Geburtsdatum ist ganz rechts ein Feld, wo PFLICHTIG steht. Bitte auf den Pfeil nach unten klicken und umstellen auf FREI
  3. Es öffnet sich ein neues Feld wo steht "Begründung der Änderung"
  4. Bitte anführen, dass es sich um eine Person mit Behinderung ab 50% handelt.
  5. Auf "Personengruppe bestätigen" klicken (der Eintrag wird dann abgespeichert und kann vom Meldeamt gelesen werden).
  6. Die selbe Vorgehensweise auch bei der Begleitperson durchführen und eine Anmerkung hinzufügen sowie den Eintrag bestätigen.
  7. Kopie vom Schwerbehindertenausweis bei euren Unterlagen ablegen (für Kontrollen bzw. Rückfragen vom Meldeamt)

Keine Befreiung von der allgemeinen Nächtigungsabgabe

Werbeaktionen, Freiaufenthalte....

  • wie z.B. 7 Tage bleiben - 6 Tage bezahlen - die Nächtigungsabgabe muss für 7 Tage bezahlt werden
  • diverse Einladungen von Gästen (unentgeltlich) - dies ist keine Befreiung der Nächtigungsabgabe